Friday, April 4, 2008

Employment Authorization Card

Die Employment Authorization Card – ein Schwank, ach nein, eine Reality Show – zum Thema Bürokratie:

Als Spouse eines L1- oder E2-Visumsinhabers hat man hier (seit einigen Jahren) die Möglichkeit, nach Beantragung einer „Employment Authorization Card“ zu arbeiten. Diese Genehmigung ist allerdings nur befristet gültig und muss dann wieder neu beantragt werden. Grundsätzlich - it’s the law - müssen diese Anträge von USCIS, der US Behörde für Immigration, innerhalb von 90 (Kalender-)Tagen bearbeitet werden. Als Antragsteller sollte man sich darauf allerdings lieber nicht verlassen, denn die Praxis sieht leider anders aus und Möglichkeiten darauf zu reagieren sind äußerst begrenzt. Das bedeutet, sobald die existierende Karte abgelaufen ist, ist es illegal für den Antragsteller weiterzuarbeiten, und auch der Arbeitgeber hat keine legale Möglichkeit, den Arbeitnehmer weiterzubeschäftigen!

Ergo sollte man seine Folgekarte mindestens 120 Tage vor Ablauf der alten Karte beantragen. Denn zusätzlich zu den 90 Tagen Bearbeitungsdauer können bis zu 30 Tage für Druck und Versand der Karte hinzukommen. (In der Regel ist dies deutlich kurzfristiger, aber auch hier gilt: lieber nicht drauf verlassen.) Erst wenn die Bearbeitungsdauer von 90 Tagen überschritten ist, hat man als Antragsteller die Möglichkeit, jemanden zu diesem Sachverhalt zu kontaktieren.

Entweder die von USCIS angegebene Customer Service Nummer 1-800-375-5283 anrufen, und bereits nach guten 20 Minuten diverser automatischer Ansagen ist man am Ziel und hat eine Person live an der Strippe. Mit etwas Glück gerät man an einen kompetenten Ansprechpartner, oder man gerät an jemanden der nicht bis 90 zählen kann und dann sagt, dass er „seine Zeit nicht damit wasten kann über einen nicht überfälligen Fall zu sprechen“.

Die andere und effizientere Möglichkeit besteht darin, sofort ein InfoPass Appointment zu machen
http://infopass.uscis.gov/index.php (am besten erst nach 9:00am, weil die Behörden in Nebraska usw. erst dann erreichbar sind) und den Sachverhalt mit einem Immigration Officer (keine Call-Agency) vor Ort zu besprechen. Von dort wird dann per email oder telefonisch mit der zuständigen Behörde Kontakt aufgenommen und der Sachverhalt dargestellt.

Die Möglichkeit einen Immigration Attorney einzuschalten kann man sich sparen, da dieser frühestens 30 Tage nach Überschreitung der 90 Tage, also nach 120 Tagen, aktiv werden kann. Bis dahin ist man eventuell aber schon seinen Job los.

Also auch wenn man seine Karte nicht selbst online beantragt und die zuständige Immigration Kanzlei rät, den Antrag erst kurz vor Ablauf der 90 Tage zu stellen, damit man nicht einen Monat seiner Karten-Laufzeit „verschleudert“: Nach meinen vorab geschilderten eigenen Erfahrungen – mein nächster Antrag wird 135 Tage vor Ablauf der alten Karte gestellt.

Hier noch die Rechtgrundlage, dass man überhaupt jemanden kontaktieren DARF: www.uscis.gov/portal/site/uscis/...