Sunday, February 10, 2008

Cork and Carry

Weinliebhaber kennen die Situation nur zu gut: Das Essen im Restaurant war lecker, und der Wein dazu mundete hervorragend. Aber nun liegt schon die Rechnung auf dem Tisch, und die Flasche ist noch lange nicht leer. Was tun? Den Rest schnell hinunterstürzen? Ein doggy bag für Wein gibt’s nicht. Und den edlen Tropfen einfach stehen lassen – das täte in der Seele weh. Bezahlt ist schließlich bezahlt.

Keine gute Idee wäre es, die Flasche einfach unter den Arm zu klemmen und das Etablissement zu verlassen. Zum Glück besteht für maßvolle Weintrinker in Michigan – und in 33 weiteren Bundesstaaten – auch eine gesetzeskonforme Möglichkeit, die angefangene Flasche bis zum letzten Schluck zu genießen, ohne irgendetwas zu überstürzen: Cork and carry! Das heißt, der Gast darf den Wein aus dem Restaurant mitnehmen, wenn die Flasche wieder vollständig verkorkt wurde.

Ein Getränkekorb im Kofferraum könnte sich dabei als überaus nützlich erweisen. Alkoholische Getränke im Fahrzeuginnenraum führen leicht zu Missverständnissen. Prost!

Mehr über die recorking regulations: www.restaurant.org/.../state_alc_recorking.pdf