Saturday, December 15, 2007

US-Jobanforderungen für deutsche Ärztinnen und Apothekerinnen

Wer als Expat-Spouse in die USA ausreist, hat oftmals das Problem, hier nicht so einfach beruflich Fuß fassen zu können. Wenn man aus dem kaufmännischen Bereich kommt, tut man sich vielleicht etwas leichter, auch wenn die aktuelle Arbeitsmarktsituation nicht mehr so rosig ist wie noch vor einigen Jahren. Spouses, die jedoch in Deutschland als Apothekerin oder Ärztin gearbeitet haben, machen oft die Erfahrung, dass sie hier nicht in ihrem Beruf arbeiten können.

Nachdem ich – lucky me – durch eine Stellenanzeige via GPWA eine Stelle in einer Anwaltskanzlei für Immigration Support ergattern konnte, wurde ich nach Bearbeitung einiger Greencard-Vorgänge dann stutzig. Hier wurden für mehrere Pharmacisten und auch Ärzte aus diversen Ländern Greencard Anträge abgewickelt, ohne dass diese ihr Studium hier in den USA absolviert hätten. Ergo: es geht eben doch! Aber wie? Bei Ärzten und Apothekern reicht nicht nur wie bei anderen Hochschulabschlüssen eine Equivalency Evaluation von einer dafür zugelassenen Institution wie z.B. Trustforte, sondern es muss mittels einer zusätzlichen „Examination“ nachgewiesen werden, dass man über das erforderliche Wissen und die entsprechenden Qualifikationen verfügt. Anschließend muss man dann auch noch eine gültige State-License erwerben, die nach Ablauf der Gültigkeit immer erneuert werden muss.

Das alles hört sich zwar sehr bürokratisch und abschreckend an (ist es sicher auch), aber wenn man weiß, dass beide Berufsgruppen zu den absoluten Topverdienern in diesem Land zählen, dann lohnt es sich bestimmt, über diesen zusätzlichen Aufwand nachzudenken. Weder im IT-Bereich noch im Engineering werden in der Regel Verdienstmöglichkeiten erzielt, wie sie bei Apothekern - und erst recht bei Ärzten - nach nur wenigen Berufsjahren er üblich sind.

Details zum Thema Anerkennung der foreign Degrees gibt es u.a. für die Apotheker unter:
www.michigan.gov/documents/.../.pdf

und für die Ärzte unter:
www.michigan.gov/documents/.../.pdf

Auch auf Michigan Public Radio gab es erst vor kurzem zu beiden Berufsgruppen jeweils einen Bericht mit dem Tenor, dass in den USA weniger Leute ausgebildet als nachgefragt werden. So werden z.B. bei den Ärzten aus diversen Entwicklungsländern Studenten abgeworben, deren Studium dort mittels Staatsgeldern finanziert wurde.

Grundsätzlich gilt, dass US-Unternehmen ihren ausländischen Arbeitnehmern, die per Visum bei ihnen arbeiten, mindestens das Gehalt eines US-Arbeitnehmers bezahlen müssen. Für jede Berufsgruppierung gibt es in jedem Bundesstaat „Prevailing Wages“, die das jeweilige Mindestentgelt definieren. Infos hierzu gibt es etwa unter:
workforcesecurity.doleta.gov/foreign/wages.asp.


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