Tuesday, July 24, 2007

Freie Bahn für Strandläufer

Ein Spaziergang am Strand erfrischt Leib und Seele und pflegt die Füße. Den Sand zwischen den Zehen spüren und dem Rauschen der Wellen lauschen - einfach paradiesisch. Das Leben könnte so schön sein, wären da nicht die Schilder mit der Aufschrift: "PRIVATE BEACH!!!" Mitunter stört das die Beschaulichkeit doch ganz erheblich. Was tun?

Die beste Lösung: Ganz entspannt bleiben, im seichten Wasser weitergehen und die Schilder einfach ignorieren. Falls jemand am Privatstrand sitzt oder liegt, freundlich winken. Die Great Lakes sind nämlich für alle da, jedenfalls im Bundesstaat Michigan. Ein Strandspaziergang auch außerhalb der öffentlichen Parks, vorbei an privaten Grundstücken, ist legitim - vorausgesetzt, man bleibt unterhalb der Hochwasserlinie. In seinem Urteil vom 29. Juli 2005 legte Michigans Oberster Gerichtshof fest, dass der traditionelle Beachwalk öffentlichem Recht entspricht. Das bezieht sich aber ausschließlich auf die 3200 Meilen langen Uferabschnitte der Großen Seen; die Inlandseen sind davon ausgenommen.

Im Wortlaut des Michigan Supreme Court liest sich das so: "Because walking along the lakeshore is inherent in the exercise of traditionally protected public rights of fishing, hunting, and navigation, our public trust doctrine permits pedestrian use of our Great Lakes, up to and including the land below the ordinary high water mark." Die "high water mark" wird dabei definiert als "the point on the bank or the shore up to which the presence and action of the water is so continuous as to leave a distinct mark".

Gesetzlich garantiert auf sicherem Boden bleibt, wer im Wasser oder im feuchten Sand geht. Das ist für die Füße ohnehin am angenehmsten.

Pictured Rocks National Lakeshore, Michigan © Cornelia Schaible
(Quelle: Glass vs. Goeckel)



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